Digitale Förderplattform
Die Landesregierung arbeitet mit Hochdruck an den technischen Voraussetzungen des Antragsverfahrens für die kommunale Linie.
Ziel ist ein vollständig digitales und medienbruchfreies Förderverfahren über eine zentrale Plattform, die den gesamten Förderprozess – von der Antragstellung über die Bewilligung und den Mittelabruf bis hin zum Verwendungsnachweis – digital abbildet. Im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben soll den Kommunen damit ein möglichst einfaches, verlässliches und rechtssicheres Verfahren zur Verfügung gestellt werden.
Der Start des digitalen Antragsverfahrens ist nach Inkrafttreten der derzeit noch in Erarbeitung befindlichen Rechtsverordnung vorgesehen. Der genaue Starttermin wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Für die Anmeldung im System sowie zur Signierung der Unterlagen ist ein Elster-Unternehmenskonto erforderlich. Akzeptiert werden ausschließlich Konten, die der jeweiligen Gebietskörperschaft selbst zugeordnet sind. Konten rechtlich selbstständiger Betriebe, Eigenbetriebe oder Gesellschaften können für das digitale Förderverfahren nicht genutzt werden.
Weitere Informationen zum digitalen Antragsverfahren werden hier veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind.
Für die Bearbeitung ist eine Registrierung/Anmeldung bei „Mein ELSTER“ erforderlich.